Anti-Geldwäscherei Richtlinien
Zweck
Der Zweck dieser Richtlinie ist es, Leitlinien für die Anti-Geldwäsche Richtlinie zu geben, die von der Gesellschaft befolgt wird, um die vollständige Einhaltung der einschlägigen Anti-Geldwäsche-Gesetze zu erreichen.
Rechtlicher Rahmen
Wertpapierfirmen sind verpflichtet, die Bestimmungen des Geldes einzuhalten.
Gesetz über Geldwäsche und Terrorismus (Prävention) von 2011 (das „Gesetz“ im Sinne dieser Richtlinie). Der Hauptzweck des Gesetzes ist die Definition und Kriminalisierung der Geldwäsche von Erträgen aus allen schweren Straftaten, die darauf abzielen, Straftätern die Gewinne ihrer Verbrechen zu entziehen.
Nach dem Gesetz sind Wertpapierfirmen verpflichtet, Richtlinien und Verfahren zur Verhinderung von Geldwäscheaktivitäten festzulegen. Die Verfahren, die von der Gesellschaft durchgeführt werden, wie sie durch das Gesetz gefordert werden, sind die folgenden:
- Identifikations- und Sorgfaltspflichtverfahren von Mandanten
- Aufzeichnungsverfahren in Bezug auf die Identität des Kunden und seine Transaktionen
- Die detaillierte Prüfung jeder Transaktion, die aufgrund ihrer Art als anfällig für Geldwäsche gilt.
Kundenidentifikation und erforderliche Sorgfalt
Die Gesellschaft hat Verfahren in Bezug auf die Kundenidentifikation und Sorgfaltspflicht eingeführt, die nachfolgend aufgeführt sind:
- Beim Aufbau einer Geschäftsbeziehung.
- Bei der Durchführung einmaliger Transaktionen in Höhe von 15.000 USD (fünfzehntausend Dollar) oder mehr, unabhängig davon, ob die Transaktion in einem einzigen Vorgang oder in mehreren Operationen durchgeführt wird, die miteinander verbunden zu sein scheinen.
- Bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, unabhängig von der Höhe der Transaktion.
- Wenn Zweifel an der Richtigkeit oder Angemessenheit der zuvor erhaltenen Kundenidentifikationsdaten bestehen.
Die Identifizierung des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten muss vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung oder der Durchführung einer Transaktion abgeschlossen sein.
Abweichend davon kann die Überprüfung der Identität des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten während der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung erfolgen, wenn dies erforderlich ist, damit der normale Geschäftsbetrieb nicht unterbrochen wird und das Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung begrenzt ist. In diesem Fall sind diese Verfahren so bald wie möglich nach dem ersten Kontakt abzuschließen.
Die Gesellschaft wendet eine vereinfachte Sorgfaltspflicht für Kunden mit geringem und normalem Risiko an. Im Falle des Verdachts der Geldwäsche, unabhängig von einer Ausnahmeregelung, Befreiung oder Schwelle und nicht bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung wird jedoch eine detaillierte Sorgfaltspflicht gegenüber diesen Kunden durchgeführt.
Die Gesellschaft wendet verstärkte Kunden-Due-Diligence-Maßnahmen in Situationen an, die naturgemäß ein hohes Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung darstellen können. Insbesondere wenn der Kunde nicht physisch zu Identifikationszwecken präsentiert wurde, wird die Gesellschaft spezifische und angemessene Maßnahmen ergreifen, um das hohe Risiko auszugleichen. Es ist zu beachten, dass die Gesellschaft keine Kunden persönlich akzeptiert, so dass eine erhöhte Sorgfaltspflicht angewendet wird.
Politisch exponierte Personen sind Personen, die mit herausragenden öffentlichen Funktionen in einem fremden Land betraut sind oder waren, und enge Mitarbeiter sind Personen, die eine enge Beziehung zu den politisch exponierten Personen haben. Die Gesellschaft ergreift zusätzliche Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht, um festzustellen, ob ein potenzieller Kunde eine politisch exponierte Person ist.
Es ist zu beachten, dass die Gesellschaft keine Konten im Namen Dritter anbietet oder unterhält. Darüber hinaus achtet die Gesellschaft besonders auf jede Bedrohung durch Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, die von natürlichen oder juristischen Personen ausgehen kann, die versuchen, ein Konto bei der dritten Person zum Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu eröffnen.
Kundenrisikoklassifizierung
*Kunden mit geringem Risiko: Einzelpersonen und Unternehmen, deren Identität und Vermögensquelle effizient ermittelt werden kann und deren Transaktionen und Erträge mit ihrem wirtschaftlichen Profil übereinstimmen, werden als risikoarm eingestuft.
*Normalrisikokunden: natürliche und juristische Personen, deren Identität und Vermögensquelle bestimmt werden kann und deren Einkommen nicht wahrscheinlich von der Struktur der Transaktionen abweicht, und deren wirtschaftliches Profil werden als Normalrisikokunden eingestuft.
*Hochrisikokunden: Einzelpersonen und Unternehmen, die ein überdurchschnittliches Risiko für das Unternehmen darstellen können, gelten als Hochrisikokunden. In diesen Fällen wird erweiterte erforderliche Sorgfalt angewendet und auf der Grundlage der Ergebnisse kann das Unternehmen entscheiden, ob es weitere Untersuchungen durchführt werden sollen und/oder die Entscheidung treffem, keine Geschäftsbeziehung mit dem potenziellen Kunden einzugehen/auflösen.
Die Unterlassung oder Weigerung eines Kunden, die zur Überprüfung seiner Identität erforderlichen Daten und Informationen ohne ausreichende Begründung vorzulegen, stellt Elemente dar, die zu dem Verdacht führen können, dass der Kunde an Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beteiligt ist. In einem solchen Fall fährt die Gesellschaft nicht mit dem Aufbau der Geschäftsbeziehung fort und betrachtet die Notwendigkeit, ob der Geldwäschebeauftragte verpflichtet ist, der FIU (Financial Intelligence Unit) Bericht zu erstatten.
Buchführung
Um seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, führt das Unternehmen Aufzeichnungen über die folgenden Dokumente und Informationen, die bei Ermittlungen oder Analysen möglicher Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung durch nationale Behörden verwendet werden können:
- Name und Anschrift des Kunden sowie Kopien oder Aufzeichnungen von amtlichen Ausweisdokumenten (wie Reisepässe, Personalausweise).
- Name und Adresse (oder Identifikationscode) der Gegenparteien.
- Die Form der Anweisung oder Vollmacht.
- Die Kontodaten, von denen aus das Geld bezahlt wurde.
- Die Form und den Bestimmungsort der Zahlung, die das Unternehmen an den Kunden leistet.
- Geschäftskorrespondenz